April 2021 – Der Deutsche Jagdverband (DJV) teilt aus Berlin mit: Die Bundesregierung hat bestätigt, dass die Einzeljagd trotz der geltenden Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen in der Corona-Pandemie weiterhin zulässig ist.
Hintergrund ist die Einordnung der Jagd als systemrelevante Tätigkeit zur Wildbestandsregulierung und zur Lebensmittelversorgung. Jägerinnen und Jäger dürfen daher ihre Reviere weiterhin aufsuchen – selbstverständlich unter Einhaltung aller geltenden Hygieneregeln und im Einzelfall, nicht als Gruppe.
Wir empfehlen unseren Mitgliedern, die aktuellen Informationen des LJV NRW und des DJV laufend zu verfolgen.